Erstellung von Mietspiegeln

Mietspiegel erfüllen in der Praxis vor allem zwei Funktionen. Zum einen haben sie eine Begründungsfunktion, da die im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten als Orientierung für Mieterhöhungsverlangen des Vermieters dienen. Zum anderen üben Mietspiegel auch eine gerichtliche Beweisfunktion aus, wenn es um den Prozess der Zustimmung des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters durch den Mieter geht.

Der Hauptanwendungsbereich des Mietspiegels ist das Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann.

Darüber hinaus wird der Mietspiegel auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen und bei einvernehmlichen Änderungen der Miethöhe als Orientierungshilfe ver-wendet. Mietspiegel werden aber auch im Rahmen der Prüfung von Mietpreis-erhöhungen nach § 5 WiStG (Wirtschaftsstrafgesetz) und Mietwucher nach § 291 StGB (Strafgesetzbuch) sowie bei der Berechnung von Fehlbelegungsabgaben eingesetzt.

Im Rahmen der am 01.09.2001 in Kraft getretenen umfassenden Mietrechts-reform wurde auch das Instrument des Mietspiegels der Gemeinden weiter entwickelt. So wurde zusätzlich zum einfachen Mietspiegel der so genannte qualifizierte Mietspiegel geschaffen.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist mit besonderen Anforderungen verbunden. Dazu gehören z. B.
  Repräsentative Erhebung der Daten
  Auswertung der Daten nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden
  Ausführliche Dokumentation der einzelnen methodischen Arbeitsschritte
  Anerkennung des Mietspiegels durch die Gemeinde bzw. durch die
Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter
  Anpassung alle zwei Jahre und Neuerstellung alle vier Jahre
g i w e s verfügt über fundierte Kenntnisse der für die Mietspiegelerstellung notwendigen empirischen Forschungsmethoden. Damit gewährleisten wir die Erfüllung sämtlicher Anforderungen (Repräsentativität, Wissenschaftlichkeit und Dokumentation), die an einen qualifizierten Mietspiegel gestellt werden.
Wir stellen Ihnen unser umfangreiches Know-how gern zur Verfügung.